Aktualisierter Leitfaden für Luftsportvereine
zur Durchführung von Flugbetrieb (gemäß 16. BayIfSMV)



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Aktueller Stand

Seit dem 3. April bis zum 30. April 2022 gilt die nunmehr 16.
BayerischeInfektionsschutzmaßnahmenverordnung ( BayIfSMV ), herausgegeben vom
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Mit den dort veröffentlichten Festlegungen ist die aktive,
sportliche Betätigungsowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen ohne weitere
Zugangsbeschränkung möglich .

Diese Maßgabe gilt für alle Sportarten.


In dieser 16. BayIfSMV ist eine Aufstellung von Verhaltensempfehlungen enthalten.
Damit stellt das Ministerium bzw. die Staatsregierung die Eigenverantwortung in
den Mittelpunkt. Der Bayerische Landes Sportverband ( hält weiterhin seine Handlungs
empfehlungen für Sportvereine “ auf einem tagesaktuellen Stand. Neben den o.g.
Verhaltensempfehlungen findet man dort auch Hinweise auf weitere, allgemeine
Hygiene und Sicherheitsregeln sowie Hygieneschutzkonzepte für den Sport.

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